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Fernstudium steuerlich absetzen: 17 Tipps mit Rechner & Beispiel

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Fernstudium steuerlich absetzen – das Wichtigste in Kürze:

  • Du kannst deine Ausgaben über steuerlich absetzen, um deine Kosten zu reduzieren
  • Bei einem Erststudium (z.B. Bachelor) werden die Kosten als Sonderausgaben veranschlagt
  • Während einem Zweitstudium (z.B. Master) werden die Studiengebühren als Werbungskosten angesetzt
  • Laptop & Arbeitszimmer (und andere Arbeitsmittel) lassen sich ebenfalls steuerlich ansetzen
  • Dein Fernstudium lässt sich generell auch als Betriebsausgaben ansetzen, wenn du selbstständig bist

In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du dein Fernstudium steuerlich absetzen kannst und dadurch den Staat dein Fernstudium mitfinanzieren lässt.

Ganz gleich, ob du an der AKAD-University, der EURO-FH oder an der IU Internationale Hochschule (früher IUBH) studierst.

IUBH Fernstudium steuerlich absetzen

Das Fernstudium der IU internationale Hochschule (früher IUBH) kannst du problemlos von der Steuer absetzen

Denn, wenn du die Möglichkeiten wie Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben nicht in Betracht ziehst, verschenkst du regelrecht Geld. Es gibt sogar streng genommen noch einen vierten Bereich: die private Lebensführung. Auch hierauf gehen wir ein.

Anhand von 17 Tipps mit Rechner und konkreten Beispielen in diesem Artikel, kannst du so viele tausend Euro sparen. Denn nicht immer sind Finanzierungen über BAföG, Bildungsfonds und Studienkredite möglich.

Das liegt oftmals an den horrenden Kosten, die zusätzlich aufgebracht werden müssen, um die Kredite zu finanzieren. Außerdem sind die Einstiegshürden auch nicht zu unterschätzen, um das Fernstudium finanziell zu bewältigen.

Daher musst du dich oftmals nach weiteren Möglichkeiten umschauen, um das Fernstudium möglichst kostengünstig zu finanzieren.

Wir zeigen dir jetzt jedenfalls, wie du durch die steuerliche Absetzbarkeit wirklich viel Geld sparen kannst.

#1 Tipp: Was du steuerlich absetzen kannst: Beispiel-Liste

Nicht jeder ist sich im Klaren darüber, was steuerlich alles zu einem Fernstudium dazugehört und was du steuerlich wirklich absetzen kannst.

So haben wir im Nachhinein die Erfahrung gemacht, dass wir noch viel mehr von unserem Studium hätten absetzen können. Das ist sehr bitter, wenn es um einige tausend Euro geht.

Dadurch verschenkt man unter Umständen wirklich viel Geld, wenn man diese Punkte nicht in seiner Einkommenssteuererklärung ansetzt oder einfach vergisst.

Fernstudium steuerlich absetzen Beispiele

Anhand unserer Beispiel-Liste bekommst du einen Überblick darüber, was du steuerlich absetzen kannst

Daher findest du in nachfolgender Auflistung alle wichtigen Punkte, die sich steuerlich absetzen lassen.

  • Anwalts- sowie Kosten für das Gericht (zum Beispiel Kosten für eine Klage um einen Studienplatz zu bekommen)
  • Arbeitsmittel sowie Lehrmittel (hierzu gehören Computer, Software, Drucker – Voraussetzung: Das jeweilige Arbeitsmittel kostet weniger als 800,00 Euro netto (brutto: 952,00 Euro inkl. 19 % MwSt.). Vor dem 1.1.2018 lag die Grenze für GWG noch bei 41,00 Euro.)
  • Arbeitszimmer (normalerweise nur die Übernahme von anteiligen Kosten gewährleistet – pauschal bis zu 1.250,00 Euro)
  • Fachliteratur (Fachzeitschriften, Bücher 110,00 Euro pro Jahr pauschal)
  • Hotelkosten und
  • Kosten für die Übernachtung (voll absetzbar)
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung (min. 10 % der Kosten am Hauptwohnsitz werden übernommen, hierzu zählen Miete, Provisionen für Makler, Transport- und Umzugskosten, Besichtigungsfahrten)
  • Kosten für Prüfungen und Seminare
  • Mitgliedsbeiträge für studentische Vereine (zum Beispiel Studierendenverbindungen)
  • Praktika Bewerbungskosten, welches während dem Fernstudium durchgeführt werden muss (8,50 Euro für Bewerbungsmappe, 2,50 Euro für Online-Bewerbung und Fahrtkosten 0,30 Euro/km)
  • Reise- und Fahrtkosten für Präsenzveranstaltungen (hierzu zählen Bahntickets, Spritkosten etc.: 0,30 Euro je Kilometer pauschal)
  • Schreib- und Büromaterial (hierzu zählen Portokosten, Papier etc. bis 80,00 Euro pauschal)
  • Studiengebühren + Semesterbeiträge
  • Telefon- und Internetgebühr (pauschal 20,- Euro)
  • Verpflegungspauschale (6,- Euro bei 8 bis 14 Stunden Abwesenheit, 14,- Euro ab 14 Stunden und 24,-Euro für den kompletten Tag)
  • Zinsen für die Tilgung eines Studienkredits (nicht aber die Raten für die Tilgung)

Die größten Posten sind mit Sicherheit die Studiengebühren. Aber auch die anderen Punkte (Arbeitszimmer, Arbeitsmittel wie Laptop etc.) sollte man nicht ungeachtet lassen. Sofern sie angefallen sind, können sie in Summe die Steuerlast erheblich senken.

Natürlich kannst du deine Steuererklärung postalisch oder mit Elster online machen. Wir lassen sie allerdings mittlerweile ausschließlich von einem Steuerberater anfertigen (dazu später mehr).

#2 Tipp: Wie du Studiengebühren/Kosten vom Fernstudium steuerlich absetzt

Die Studiengebühren respektive Kosten kannst du privat (also nicht als Selbstständiger bzw. Unternehmer) über die Einkommenssteuererklärung ansetzen. Dafür gibt es den Hauptvordruck ESt 1 sowie die verschiedenen weiteren Vordrucke (Anlagen), die du nutzen kannst, um einmal im Jahr deine Steuerlast zu mindern.

Völlig elektronisch kannst du dies übrigens auch mit dem Programm Elster kostenlos übermitteln. Du findest aber nachfolgend alle Links zu den jeweiligen Formularen, die du benötigst aufgeführt und verlinkt.

Bspw. das Formular, welches du benötigst, wenn es sich um ein Erststudium handelt und du ausschließlich Sonderausgaben geltend machen willst.

Und so sieht der Hauptvordruck aus:

Fernstudium steuerlich absetzen Hauptvordruck Einkommenssteuererklärung

Du benötigst zunächst das Hauptformular für die Einkommenssteuererklärung sowie alle dazugehörigen Anlagen

Die aktuellen Formulare findest du kostenfrei im Formular-Management-System (FMS) vom Bundesministerium für Finanzen. Hier kannst du problemlos auf alle anderen Vordrucke für deine nächste Steuererklärung kostenlos zugreifen und downloaden.

Achte bitte darauf: Wenn du also bspw. im September dein Fernstudium beginnst, kannst du für dieses Jahr nur 4 Monate ansetzen. Im nächsten Jahr ist dann das Absetzen aller 12 Monate möglich (natürlich nur, sofern sich das Fernstudium über das komplette Jahr streckt).

Bei einem Studium über 36 Monate (wie bei einem Bachelor üblich), wären es dann im ersten Jahr 4 Monate, im zweiten Jahr 12, im dritten Jahr auch 12 und im vierten Jahr 8 Monate, die du steuerlich ansetzen kannst.

#3 Tipp: Sonderausgaben beim Erststudium ansetzen (z.B. beim Bachelor)

Aufwände für die erste eigene Berufsausbildung können mit bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das ist ein Nachteil gegenüber den unbegrenzten Werbungskosten für dein Fernstudium, die du in einem Zweitstudium ansetzen kannst.

Diese Sonderausgaben gelten nämlich nur für eine Erstausbildung oder ein Erststudium (ohne vorherige Ausbildung). Ein Fernlehrgang (Weiterbildung) oder auch ein Bachelor im Fernstudium können hierzu zählen.

(Quelle: § 4 Abs. 9 EStG-E, § 9 Abs. 6 EStG-E und § 12 Abs. 5 EStG-E – Definition der Erstausbildung (PDF)).

Voraussetzung ist, dass das Erststudium betrieblich veranlasst wurde, erwerbsbezogen ist und noch im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert wurde. Dabei dürfen die Kosten immer nur im Jahr ihres Entstehens und im Fall einer Zahlung von Steuern geltend gemacht werden.

Die Kosten und Aufwendungen für dein Fernstudium sind in Zeile 13 der ESt-Unterlagen (Anlage Sonderausgaben) einzutragen.

Fernstudium steuerlich absetzen Sonderausgaben Erststudium Bachelor

Ein Erststudium setzt du für das jeweilige Jahr (und nur dafür) in der Anlage „Sonderausgaben“ als Berufsausbildungskosten an

Am besten sendest du die Anlagen (Rechnungen etc.) direkt mit. Denn sonst wird das Finanzamt diese ohnehin anfordern.

Der Vorteil ist, dass der Werbungskosten-Pauschbetrag über 1.000 Euro berücksichtigt bzw. erhalten werden kann. Das heißt, dass du trotzdem pauschal 1.000,00 Euro als Werbungskosten abziehen kannst.

Neben den relativ geringen Sonderausgaben in Höhe von 6.000,00 Euro (gegenüber den Werbungskosten) die angesetzt werden können, ergeben sich hierbei aber noch weitere Nachteile: Denn es gibt keinen Verlustvortrag und auch keinen Verlustrücktrag solange du im Bereich der Sonderausgaben bist.

Um sie ansetzen zu können, benötigst du das folgende Formular für deine Einkommenssteuererklärung:

“013 – Anlage Sonderausgaben – Angaben zu Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), Berufsausbildungskosten und weitere Aufwendungen”

Dieses bekommst du über den Formularkatalog Steuerformulare im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Hier kannst du kostenlos auf die Anlage für Sonderausgaben zugreifen und sie downloaden.

#4 Tipp: Werbungskosten beim Zweitstudium ansetzen (z.B. beim Master)

Die Werbungskosten kannst du in unbegrenzter Höhe ansetzen, wenn du ein Erststudium machst (zum Beispiel einen Bachelor in BWL) aber vorher schon eine Ausbildung absolvieren konntest.

Das Gleiche gilt natürlich für den Master. Hier kannst du die Kosten für den Master als Werbungskosten ansetzen, wenn du vorher bereits einen Bachelor oder ein Diplom absolviert hast.

Auch kannst du die Werbungskosten ansetzen, wenn du gerade Abitur gemacht hast, aber das Fernstudium in einem Dienstverhältnis beginnst. Das ist dann der Fall, wenn in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, das du berufsbegleitend das Fernstudium machen kannst.

Die Fortbildungskosten kannst du in Zeile 45 innerhalb der Werbungskosten in deiner Einkommensteuererklärunge eintragen:

 

Fernstudium steuerlich absetzen Werbungskosten Master

Bei einem Zweistudium kannst du bspw. den Master als Werbungskosten über die „Fortbildungskosten“ ansetzen.

Der wesentliche Vorteil ist, dass es keinen Höchstbetrag gibt. Du kannst also alle Steuern steuerlich abziehen. Außerdem kannst du den Verlustvortrag und den Verlustrücktrag nutzen.

Der Nachteil ist, dass du den Werbungskosten-Pauschbetrag (dieser liegt pauschal bei 1.000,00 Euro) nicht verrechnen kannst. Das heißt die 1.000,00 Euro Vorteil entfallen und können nicht zusätzlich zu den Studiengebühren angesetzt werden. Du setzt also „nur“ die Studiengebühren an.

Benutze hier für am besten die folgende Anlage für deine Einkommenssteuererklärung:

055 – Anlage N – für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Nachfolgend bekommst du die Anlage 055 – N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

#5 Tipp: Das Fernstudium als Betriebsausgaben steuerlich absetzen

Wenn du selbstständig bzw. unternehmerisch tätig bist, dann befindest du dich im Bereich der Betriebsausgaben.

Der wesentliche Vorteil ist, dass es keinen Höchstbetrag gibt. Du kannst alle Kosten ansetzen ohne bspw. eine Deckelung in Höhe von 6.000,00 Euro zu haben (wie bei den Sonderausgaben).

Diese setzt du bspw. als Freiberufler oder als Gewerbetreibender in der Einnahmenüberschussrechnung im Bereich „sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ im Bereich „Fortbildungskosten“ an.

Nach § 4 Abs. 3 EStG (Quelle: Einkommensteuergesetz) dürfen folgende Unternehmer und Selbstständige eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen:

  • Freiberufler
  • Gewerbetreibende mit einem Umsatz pro Jahr von weniger als 600.000 Euro und einem Gewinn pro Jahr von weniger 60.000 Euro.
  • Kapitalgesellschaften wie UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG sind hiervon ausgenommen

Hier siehst du die Einnahmenüberschussrechnung (und hier bekommst du die aktuelle EÜR) als PDF zum Ausdrucken und Speichern.

 

 

Fernstudium steuerlich absetzen Betriebsausgaben Fortbildungskosten

Wenn du selbstständig oder unternehmerisch tätig bist, kannst du die Betriebsausgaben im Fernstudium steuerlich absetzen

Auch im Bereich der Betriebsausgaben hast du (wie bei den Werbungskosten) die Möglichkeit einem Verlustvortrag und eine Verlustrücktrag anzusetzen. Bei einem Verlustrücktrag hast du im aktuellen Jahr einen Verlust erwirtschaftest (d. h. dass deine Einnahmen geringer sind als die Ausgaben).

Dann kannst du diesen Verlust in das letzte Jahr zurücktragen. Das heißt, wenn du im Jahr 2021 einen Verlust erwirtschaftest, kannst du dir die zu viel gezahlten Steuern aus dem Jahr 2020 zurückholen.

Der Verlustvortrag ist ebenfalls unbeschränkt. Das heißt, wenn du in diesem Jahr einen Verlust erwirtschaftest, kannst du diesen Verlust in das folgende Jahr vortragen. Bis in das Jahr, indem du wieder Gewinne erwirtschaftest (Generierung von positiven Überschüssen).

Und dann kannst du diese dort verrechnen.

#6 Tipp: Private Lebensführung meiden

Neben den Bereichen Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben gibt es noch den Bereich der privaten Lebensführung.

Hier sind alle drin, die aus privaten Zwecken ein Fernstudium absolvieren. Zum Beispiel, wenn du als Rentner dich entschließt noch ein Studium zu absolvieren, nur weil du Interesse an der Thematik hast und nicht damit Geld verdienen möchtest (bspw. weil du Rentner bist, aber dich weiterbilden möchtest).

private Lebensführung Fernstudium steuerlich absetzen

Wenn du das Fernstudium rein aus privatem Interesse machst, kannst du die Kosten dafür nicht ansetzen

Wenn das für dich der Sinn und Zweck des Studiums sind, dann kannst du keine Kosten ansetzen. Aber normalerweise ist dieser Fall eher die Ausnahme. Die Allermeisten machen dies erwerbsbezogen und können dadurch die Kosten absetzen.

#7 Tipp: Arbeitsmittel steuerlich absetzen

Ebenfalls können auch die Kosten für weitere Arbeitsmittel angesetzt werden. Hierzu zählen bspw. Fachbücher und Fachzeitschriften. Achte darauf, dass du dir in der Buchhandlung oder bei Amazon immer eine Quittung ausstellen lässt. Wichtig ist, dass es sich um ein Fachbuch (zum Beispiel „Gesetze zum Arbeitsrecht”) und nicht um einen Roman handelt.

Der Titel sollte nach Möglichkeit auf der Rechnung erkennbar sein.

Darüber hinaus kannst du auch noch weitere Aufwendungen für Arbeitsmittel, die du im Rahmen deines Studiums benötigst, absetzen.

Hierzu zählen:

  • Aktentaschen
  • Bürobedarf
  • Fotokopien
  • Papier
  • PC oder Laptop
  • Schreibgeräte
  • Software
  • Taschenrechner
  • etc.

Ein wichtiger Posten in deinem Fernstudium kann hier der Laptop sein.

Denn du kannst auch deinen Laptop oder auch dein Tablet (zum Beispiel ein iPad) im Rahmen des Fernstudiums absetzen. Voraussetzung ist, dass der Laptop oder das Notebook nahezu ausschließlich zum Zwecke des Fernstudiums verwendet wird.

Kosten kannst du in Höhe von 800,00 Euro netto bzw. 952,00 Euro brutto abziehen. Bei größeren Beträgen wie einem MacBook Pro für 1.449,00 Euro muss das Wirtschaftsgut über 3 Jahre (36 Monate) abgeschrieben werden.

Wenn du also einen Laptop für 1.490,00 Euro im April kaufst, musst du im ersten Jahr 9 Monate ansetzen. Das heißt 1.490,00 / 36 * 9 = 372,50 Euro. Und dann für die jeweils 2 folgenden Jahre 496,67 Euro (12 Monate). Und im letzten Jahr dann die verbleibenden 124,17 Euro (3 Monate).

In Summe hast du dann über 36 Monat 1490,00 Euro steuerlich angesetzt.

Gegebenenfalls muss diese Verwendung für das Studium gegenüber dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden. Daher solltest du einen nicht zu teuren Laptop anschaffen, da ein kleinerer (nicht so teurer) Laptop normalerweise auch dem Zweck des Studiums dienlich ist.

Sollte das Finanzamt nachfragen, ist es immer am besten, wenn du den Laptop zu Beginn des Studiums (1 Woche davor oder danach) gekauft hast. Dann sieht es für das Finanzamt wirklich so aus, als ob der Laptop ausschließlich für das Fernstudium genutzt wird und nicht privat.

Eine Rechnung von einem zwei Jahre alten Laptop (zwei Jahre vor dem Studium angeschafft), wird hingegen vermutlich skeptisch vom Finanzamt betrachtet.

Erfolgt die Verwendung nur für das Studium, kann die Absetzung zu 100 Prozent erfolgen.

Nutzt du den Laptop nur bis zu 10 Prozent privat, drückt das Finanzamt ein Auge zu. Dann darfst du trotzdem 100 Prozent der Kosten angeben. Das gilt allerdings auch umgekehrt. Nutzt du den Computer nur bis zu 10 Prozent für das Studium, scheidet der Werbungskostenabzug komplett aus.

Das Gleiche gilt natürlich auch für ein Tablet (insbesondere ein iPad).

(Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten)

Diese musst du in Anlage N unter Aufwendungen für Arbeitsmittel, Zeile  42, eintragen:

Arbeitsmittel Fernstudium Laptop steuerlich absetzen

Den Laptop setzt du über die Sonderausgaben im Bereich „Arbeitsmittel“ ab

Solltest du nicht so viele Kosten haben, kannst du auch eine Pauschale in Höhe von 110,00 Euro für Arbeitsmittel ansetzen. Sollten die Ausgaben höher sein, musst du die Ausgaben immer durch die jeweiligen Quittungen nachweisen können.

Zum Absetzen brauchst du 055 – Anlage N – für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

#8 Tipp: Das Arbeitszimmer beim Fernstudium steuerlich absetzen

Auch kannst du die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich ansetzen, wenn es sich um einen abgetrennten / abschließbaren Raum handelt (kein Durchgangszimmer).

Außerdem muss dieser für über 90 % für dein Fernstudium genutzt werden.

Allerdings nur bis zu einer maximalen Höhe von 1.250,00 Euro pro Jahr. Alles darüber hinaus wird nicht berücksichtigt.

Bei Eigentum ist die Abschreibung oder, bei einem Mietverhältnis die anteilige Miete (hierzu zählen bspw. auch die Reinigungskraft, der Schornsteinfeger etc.) zu berücksichtigen.

Dabei muss das Arbeitszimmer in erster Linie dem Studium dienen.

Es wird anerkannt, wenn für das Fernstudium „kein anderer Arbeitsplatz“ als das Arbeitszimmer zur Verfügung steht oder wenn das Arbeitszimmer der „Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit“ ist. Wie es bspw. bei einem Fernstudium der Fall ist.

(Quelle: BMF-Schreiben vom 2.3.2011, BStBl. 2011 I S. 195, Tz. 24).

Einzutragen sind die Kosten im Bereich „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“ in Zeile 44 im Bereich der Werbungskosten, wenn du zeitgleich auch angestellt bist.

Fernstudium Arbeitszimmer steuerlich absetzen Wohnsitz

Du kannst auch dein Arbeitszimmer für das Fernstudium steuerlich absetzen

Verwenden kannst du auch hier wieder die Anlage 055 N – für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

#9 Tipp: Fahrtkosten absetzen

Natürlich kannst du auch Fahrtkosten absetzen, die im Rahmen eines Fernstudiums als absetzbare Aufwendungen anfallen. Bspw. um Klausuren zu schreiben. Hierzu zählen verschiedene „Typen“:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Fernuni (zum Beispiel bei Präsenzklausuren)
  • Fahrtkosten für private Lerngruppen (zum Beispiel um den Stoff zu wiederholen)
  • Fahrtkosten zum Aufsuchen der Bibliothek (zum Lernen)

Einzutragen sind die Fahrtkosten in  055 – Anlage N – für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich “Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten” (Zeile 62):

Fahrtkosten Fernstudium steuerlich absetzen

Auch die Fernuni-Fahrtkosten kannst du innerhalb von deinm Fernstudium steuerlich absetzen

Die Höhe beträgt 0,30 Euro für jeden angefangenen Kilometer. Auch werden Bahntickets bei Vorlage von Nachweisen (Quittungen) berücksichtigt. Am besten du verwendest dafür eine eigene Aufstellung, die du als Anlage mitsendest (wie unter anderem eine Excel-Tabelle oder du verwendest das kostenlose Google Sheets).

(Quelle: bundesfinanzministerium.de)

#10 Tipp: Wie viel Geld du insgesamt steuerlich absetzen kannst

Wie viel Geld du insgesamt steuerlich absetzen kannst, hängt natürlich von den gegebenen Umständen ab. Also bspw. wie hoch die Kosten für dein Fernstudium sind (Studiengebühren).

Sofern es sich um ein Erststudium handelt, kannst du nur Sonderausgaben mit maximal 6.000 Euro pro Kalenderjahr ansetzen.

Wenn es sich um ein Zweitstudium handelt, kannst du die Kosten in unbegrenzter Höhe ansetzen.

Fernstudium steuerlich absetzen wieviel

Wie viel kannst du wirklich absetzen?

Hinzu kommen natürlich noch die Kosten wie, Arbeitsmittel (brutto: 952,00 Euro inkl. 19 % MwSt.), Arbeitszimmer (pauschal bis zu 1.250,00 Euro), Fachliteratur (110,00 Euro pro Jahr pauschal), Hotelkosten und Kosten für die Übernachtung (voll absetzbar) und Kosten für doppelte Haushaltsführung (min. 10 % der Kosten).

Außerdem kannst du Kosten für Prüfungen und Seminare, Mitgliedsbeiträge, Praktika Bewerbungskosten (8,50 Euro für Bewerbungsmappe, 2,50 Euro für Online-Bewerbung und Fahrtkosten 0,30 Euro/km) sowie Reise- und Fahrtkosten (0,30 Euro je Kilometer pauschal), Schreib- und Büromaterial (bis 80,00 Euro pauschal) ansetzen.

Telefon- und Internetgebühr (pauschal 20,- Euro), Verpflegungspauschale (6,- Euro bei 8 bis 14 Stunden Abwesenheit, 14,- Euro ab 14 Stunden und 24,-Euro für den kompletten Tag) und Zinsen sind ebenfalls möglich.

Pauschal kannst du für dein Fernstudium neben den Studiengebühren zusätzlich insgesamt 2.412,00 Euro ansetzen (ohne die Berücksichtigung von Haushaltsführung, Bewerbungskosten, Reise- und Fahrtkosten, Verpflegung und Zinsen).

#11 Tipp: Wie du das Auslands-Fernstudium steuerlich absetzen kannst

Wenn du dich im Ausland befindest, aber ein Fernstudium in Deutschland absolvierst (also an einer deutschen Fernuni eingeschrieben und in Deutschland gemeldet bist), machst du deine Steuererklärung wie sonst auch (siehe oben).

Das gilt zum Beispiel für ein Fernstudium an der IU Internationale Hochschule (früher IUBH) oder auch bei WINGS Fernstudium. Die Kosten dafür reichst wie gewöhnlich du bei deinem Finanzamt ein.

Solltest du an deiner Fernuni ein Semester im Ausland verbringen, sind die Studienkosten für ein Auslandsstudium während eines Erststudiums wie sonst auch nur als Sonderkosten und in eingeschränkter Höhe steuerlich anrechenbar.
Fernstudium im Ausland steuerlich absetzen

Das Fernstudium steuerlich absetzen, wenn du im Ausland studierst

Aus diesem Grund kann ein im Ausland absolviertes Fernstudium nicht oder nur teilweise von der Steuer abgesetzt werden.

Bei einem Zweistudium kannst du die Studiengebühren in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Auch, wenn du dich aktuell im Ausland befindest.

#12 Tipp: Studium vorbei? Fernstudium nach der Ausbildung absetzen

Sofern du nach einer Ausbildung ein Studium machst (nach einer klassischen Ausbildung oder als Zweistudium), kannst du deine Kosten bis zu sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag machen.

Fernstudium nach Ausbildung steuerlich absetzen

Was machen, wenn die Ausbildung schon vorbei ist?

Damit ist es möglich auch nach der Ausbildung dir einen Teil der Studienkosten zurückholen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du in dem jeweiligen Studienjahr noch nicht so viel verdient hast.

(Quelle: bundesfinanzhof.de Urteil vom 10. März 2020, IX R 24/19)

#13 Tipp: Wie Eltern & Ehepartner das Fernstudium steuerlich absetzen

Ist es möglich ein Fernstudium auch über die Eltern oder den Ehepartner steuerlich abzusetzen?

Sofern deine Eltern dein Fernstudium bezahlen, können diese dein Fernstudium allerdings nicht steuerlich geltend machen.

Es besteht aber die Möglichkeit Ausbildungsfreibeträge in Anspruch zu nehmen. Auch können Kindergeldzahlungen genutzt werden.

Das gilt bis zu einem Alter von 25 Jahren. Oder, wenn nach dem abgeschlossenem Erststudium keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird.

Aufwendungen der Eltern können somit nicht als Werbungskosten, Sonderausgaben noch als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Eine Möglichkeit besteht aber, wenn der Staat keine Freibeträge mehr gewährt und kein Kindergeld mehr zahlt. Erst dann lassen sich die Kosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen.

 

Fernstudium steuerlich absetzen Eltern

Es gibt Möglichkeiten, wie du als Eltern das Fernstudium deiner Kinder absetzen kannst

Für Ehepartner sieht dies allerdings anders aus. Diese können das Fernstudium als Sonderausgaben (Erststudium) oder als Werbungskosten (Zweitausbildung) von der Steuer absetzen.

Sofern die eigene Frau das Fernstudium über ihr Einkommen mitfinanziert, können die Aufwendungen mit bis zu 6.000,00 Euro pro Jahr als Sonderausgaben (oder unbegrenzt als Zweitstudium über die Werbungskosten) steuerlich angesetzt werden.

#14 Tipp: Weiterführende Artikel zur steuerlichen Absetzbarkeit von Haufe

Haufe hat verschiedene weiterführende gute Artikel zur steuerlichen Absetzbarkeit deines Studiums veröffentlicht. Hierzu zählen:

Du kannst damit dein Wissen noch stärker festigen.

Fernstudium steuerlich absetzen Haufe

Verschiedene Artikel können dir helfen, die Thematik zu vertiefen

Schreib uns gerne in die Kommentare, wenn du noch weitere Artikel von Hause empfehlen willst.

#15 Tipp: So gehst du in Österreich vor

Gem. der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) können Arbeitnehmer in Österreich, Kosten für ein Fernstudium (oder eine berufliche Weiterbildung) von der Steuer absetzen.

Und zeitgleich den abgesetzten Betrag vom Finanzamt zurückzuerhalten. In Österreich musst du allerdings darauf achten, ob du Werbekosten oder Betriebsausgaben steuerlich ansetzt.

Entscheidend ist in Österreich, dass die Weiterbildungskosten als Aufwand für eine berufliche Fortbildung entstanden sind. Zu einer beruflichen Fortbildung zählen:

  1. Fahr- und Übernachtungskosten
  2. Kurse und Seminare
  3. Kosten für Lehrbehelfe

Du benötigst in Österreich (ähnlich wie in Deutschland) allerdings verschiedene Nachweise, um die Kosten darzulegen.

Fernstudium steuerlich absetzen Österreich

Auch in Österreich kannst du das Fernstudium steuerlich absetzen

Hierzu benötigst du Quittungen oder Rechnungen um die Kosten nachweisen zu können. Wie in Deutschland kannst du, wenn du nicht selbstständig bist, die Kosten als Werbungskosten absetzen.

Für Unternehmer in Österreich kannst du die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.

#16 Tipp: Rechner

Einen guten Rechner für dein Fernstudium zur Ermittlung der Werbungskosten und deines Nettolohns findest du hier. Es handelt sich dabei um einen Rechner vom Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin.

Einen Rechner für den Höchstbetrag der Sonderausgaben findest du hier.

Fernstudium steuerlich absetzen Rechner

Es gibt Berechnungsmodelle mit denen du die steuerliche Absetzbarkeit berechnen kannst

Hier kannst du direkt Fortbildungskosten, Arbeitsmittel etc. eintragen und deine Steuerlast berechnen. So bekommst du schon mal ungefähr einen Überblick darüber was du evtl. vom Finanzamt zurückbekommst.

#17 Tipp: Unsere eigenen Erfahrungen

Wir haben damals unsere kompletten Studienkosten steuerlich abgesetzt. Im Nachhinein hätte es Sinn ergeben einen Steuerberater zu kontaktieren.

Denn wir haben bspw. nicht Fahrtkosten für eine Lerngruppe angesetzt. Auch haben wir verschiedene Arbeitsmittel nicht angesetzt.

Fernstudium steuerlich absetzen Erfahrungen

Unsere eigenen Erfahrungen zum Thema Fernstudium steuerlich absetzen

Dadurch haben wir insgesamt etwas Geld verschenkt. Aus unserer Erfahrung heraus würden wir in Zukunft daher einfach einen Steuerberater kontaktieren, um wirklich alle entstandenen und relevanten Kosten anzusetzen.

Empfehlen können wir die PKS-Steuerberatung.

Video

Eine tolle Zusammenfassung der steuerlichen Abzugsfähigkeit findest du auch in dem nachfolgenden Video:

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Mehr Informationen

Fazit Fernstudium steuerlich absetzen

Alles in allem solltest du die steuerliche Abzugsfähigkeit für dein Fernstudium nutzen. Denn du reduzierst damit deine jährliche Steuerlast und bekommst letztlich Geld vom Finanzamt zurück.

Dabei spielt es zunächst eine entscheidende Rolle, in welchem „Topf“ du dich befindest: also im Bereich der Sonderausgaben, der Werbungskosten, der Betriebsausgaben oder im Bereich der privaten Lebensführung. Je nachdem in welchem Bereich du dich befindest, gelten unterschiedliche Bedingungen.

Wichtig ist auch, dass du nicht vergisst, dass du neben den eigentlichen Studiengebühren auch noch weitere Kosten ansetzen kannst. Hierzu zählen u. a. Fachbücher und Fachzeitschriften, Aufwendungen für Arbeitsmittel (Laptop etc.); Fahrtkosten, Mehraufwendungen für die Verpflegung und Unterbringung sowie die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer.

Auch diese Kosten solltest du für dein Fernstudium bei deiner nächsten Steuererklärung berücksichtigen.

Was hast du für Erfahrung gemacht bei der steuerlichen Absetzbarkeit deines Fernstudiums? Wir freuen uns über deinen Kommentar.

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Kommentare

Gerd 5. September 2021 um 9:26

Hallo,

kann man bei der privaten Lebensführung wirklich keine Studienkosten ansetzen?

LG

Antworten

Fernsutdium-in-Deutschland.de 5. September 2021 um 17:27

Hi, ja, das geht leider nicht. VG

Antworten

Erik Reichwind 30. August 2022 um 10:50

Sehr übersichtlicher Beitrag.
Vor allem finde ich super, dass junge Leute hier die Möglichkeit haben sich mit Steuern im Bezug auf ihr Fernstudium auseinander zu setzen.
In Zukunft schaue ich öfters mal vorbei!

Antworten

Emanuel 23. Mai 2023 um 17:03

Hallo, Ich hätte eine Frage zum Fernstudium beim Auslandsstudium. Ich war während Corona in Berlin eingeschrieben, habe in Spanien gewohnt und ein digitales Auslandssemester in London gemacht. Wie genau gebe ich das bei der Steuererklärung an? Also, dass ich in Spanien ein Auslandssemester absolviert habe, oder dass ich in London das Auslandssemester absolviert habe?
VG

Antworten

fernstudium-in-deutschland.de 23. Mai 2023 um 18:45

Hallo!,

vielen Dank. Bedenke: Wir sind keine Steuerberater.

Bei der Angabe deines Auslandsstudiums in der Steuererklärung kommt es darauf an, wie die steuerlichen Regelungen in deinem Wohnland, deinem Studienland und in Deutschland sind. Generell ist es wichtig, die korrekten Informationen anzugeben, um etwaige steuerliche Vorteile oder Abzüge in Anspruch nehmen zu können. Hier sind einige Schritte, die du berücksichtigen kannst:

Studienland: Wenn du während deines Auslandssemesters in Spanien gewohnt hast und dort eingeschrieben warst, sollte das Studium in Spanien als Hauptauslandsstudium gelten. Das bedeutet, dass du die Informationen zu diesem Studium in deiner Steuererklärung angeben solltest.

Nebenstudium in London: Da du ein digitales Auslandssemester in London gemacht hast, könnte es als Nebenstudium zu deinem Hauptstudium in Spanien betrachtet werden. In diesem Fall könntest du die Informationen zu diesem Nebenstudium ebenfalls in der Steuererklärung angeben, möglicherweise unter den Abschnitten für Bildungsaufwendungen oder Werbungskosten.

Relevante Nachweise: Stelle sicher, dass du alle relevanten Nachweise und Dokumente aufbewahrst, die dein Studium in Spanien und dein Auslandssemester in London bestätigen. Dies könnten Immatrikulationsbescheinigungen, Studienverträge, Kontoauszüge, Mietverträge oder andere Dokumente sein, die deine Anwesenheit und Teilnahme bestätigen.

Steuerliche Beratung: Da die steuerlichen Regelungen je nach Land und persönlicher Situation variieren können, ist es ratsam, sich professionelle steuerliche Beratung zu suchen. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit Erfahrung in internationalen Studienangelegenheiten kann dir dabei helfen, die richtigen Angaben in deiner Steuererklärung zu machen.

Wohnsitz: Beachte auch, dass dein steuerlicher Wohnsitz eine Rolle spielen kann. Wenn du während des Auslandsstudiums in Spanien deinen Lebensmittelpunkt hattest und dort gemeldet warst, könnte das Einfluss auf deine steuerliche Situation haben.

In jedem Fall ist es wichtig, genaue und zuverlässige Informationen in deiner Steuererklärung anzugeben. Wenn du unsicher bist, wie du deine Situation am besten darstellen sollst, empfehlen wir dir dringend, professionelle Beratung von einem Steuerexperten oder einer Steuerexpertin einzuholen.

LG

dein Team von Fenrstudium-in-Deutschland.de

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