Fernstudium BAföG: Bis zu 861€/Monat vom Staat (alle Infos)
Du willst für dein Fernstudium BAföG beantragen, fragst dich aber, wie du es bekommen kannst? Gute Nachrichten: Mit dem BAföG hast du die Möglichkeit, bis zu 861€ pro Monat vom Staat zu erhalten!
In diesem Artikel erfährst du alles, was du über BAföG für dein Fernstudium wissen musst – von den Voraussetzungen über die Antragstellung bis zu den wichtigen Fristen.
So kannst du dich uneingeschränkt auf dein Studium konzentrieren, ohne dir Sorgen um die Finanzierung zu machen.
Ist ein Fernstudium BAföG fähig bzw. gibt es eine BAföG Förderung während einem berufsbegleitendem Fernstudium?
Ja, ein Fernstudium kann BAföG-fähig sein! Allerdings gibt es dabei einige wichtige Bedingungen zu beachten. Dein Fernstudium muss eine staatliche Anerkennung haben und mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit in Anspruch nehmen, damit du BAföG erhalten kannst.
Auch bei einem berufsbegleitenden Fernstudium ist eine Förderung möglich, solange du die erforderlichen Kriterien erfüllst. Dazu gehören unter anderem, dass du nachweisen kannst, dass dein Studium ausreichend zeitintensiv ist, um als förderungswürdig zu gelten.
Stell sicher, dass du dich gut informierst und alle notwendigen Unterlagen bereithältst, um deine BAföG-Förderung zu sichern. Anschließend kannst du bspw. ein Fernstudium in Soziale Arbeit, den Techniker oder Psychologie mit BAföG machen?
Hier sind die Fernunis aufgelistet, bei denen BAföG definitiv möglich ist. Bestelle dir von allen Fernunis das kostenfreie Infomaterial:
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Anbieter | IU Internationale Hochschule | ILS – Institut für Lernsysteme | SGD – Studiengemeinschaft Darmstadt | Hochschule Fresenius |
Kosten | ab 3.930,00 € z.B. Weiterbildung Vollzeit (alle Fernstudienfächer & Preise im Infomaterial) | ab 1.064,00 € z.B. Weiterbildung über mehrere Monate (alle Fernstudienfächer & Preise im Infomaterial) | ab 546,00 € z.B. Gesundheit / Wellness (alle Fernstudienfächer & Preise im Infomaterial) | ab 380,00 € z.B. Weiterbildung (alle Fernstudienfächer & Preise im Infomaterial) |
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Wie viel BAföG bei Fernstudium bekommt man?
Die Höhe des BAföGs, das du bei einem Fernstudium erhalten kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich kannst du bis zu 861€ pro Monat erhalten.
Der genaue Betrag richtet sich nach deinem Einkommen, dem Einkommen deiner Eltern und deinem Vermögen. Es gibt auch Zuschläge, wenn du zum Beispiel nicht mehr bei deinen Eltern wohnst oder wenn du eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung hast.
Um die genaue Höhe zu ermitteln, musst du einen BAföG-Antrag stellen, bei dem alle relevanten Informationen berücksichtigt werden. So kannst du sicherstellen, dass du die maximale Förderung erhältst, die dir zusteht.
Weiter unten findest du auch noch einen Rechner zur Berechnung der BAföG-Höhe.
Vollzeit VS Teilzeit Fernstudium
Bei einem Vollzeit-Fernstudium hast du grundsätzlich Anspruch auf BAföG, sofern dein Studium die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Ein Vollzeitstudium bedeutet, dass du den Großteil deiner Zeit für dein Studium aufwendest und es in der Regelstudienzeit abschließt. In diesem Fall kannst du bis zu 861€ pro Monat erhalten, abhängig von deinem Einkommen und dem deiner Eltern.
Bei einem Teilzeit-Fernstudium sieht es anders aus. Teilzeitstudiengänge werden in der Regel nicht BAföG-gefördert, da sie meist nicht die gleiche zeitliche Beanspruchung wie Vollzeitstudiengänge haben. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn du nachweisen kannst, dass du aus bestimmten Gründen, wie zum Beispiel gesundheitlichen Einschränkungen, dein Studium nur in Teilzeit absolvieren kannst. In solchen Fällen könnte eine individuelle Prüfung deines Antrags erfolgen.
Es ist also wichtig, dass du dich genau informierst und deinen Studiengang sorgfältig auswählst, wenn du BAföG-Förderung in Anspruch nehmen möchtest.
BAföG Fernstudium Voraussetzungen (Anspruch)
Damit du für dein Fernstudium BAföG erhalten kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten musst:
- Staatliche Anerkennung: Dein Fernstudium muss an einer staatlich anerkannten Hochschule stattfinden. Nur dann ist es förderungsfähig.
- Studienzeit: Das Fernstudium muss eine mindestens 50%ige Regelstudienzeit umfassen, also mindestens die Hälfte der Zeit eines vergleichbaren Präsenzstudiums beanspruchen.
- Erststudium: BAföG wird in der Regel nur für dein erstes Studium gewährt. Ausnahmen können für Zweitstudiengänge gemacht werden, wenn sie aus beruflichen oder wissenschaftlichen Gründen erforderlich sind.
- Alter: Du darfst nicht älter als 45 Jahre sein, wenn du dein Studium beginnst. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei einer vorherigen Berufstätigkeit oder bei besonderen familiären Umständen.
- Leistungsnachweis: Du musst nach dem vierten Semester Leistungsnachweise erbringen, die zeigen, dass du dein Studium ernsthaft und zielstrebig betreibst.
- Einkommen und Vermögen: Dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen deiner Eltern werden bei der Berechnung der BAföG-Höhe berücksichtigt. Es gibt Freibeträge, die nicht angerechnet werden (diese haben sich seit 2023 um 20,75 Prozent erhöht).
- Wohnsituation: Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, kannst du einen höheren Förderbetrag erhalten. Auch hier spielt deine Wohnsituation eine Rolle bei der Berechnung der BAföG-Leistungen.
Stell sicher, dass du alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise zusammenstellst, um deinen BAföG-Antrag erfolgreich einreichen zu können. So kannst du von der staatlichen Unterstützung für dein Fernstudium profitieren.
So kannst du das BAföG für dein Fernstudium berechnen
Die Berechnung ist äußerst komplex. Zudem ändern sich die Zahlen dazu ständig. Wir verweisen daher auf den offiziellen Rechner, um BAföG zu berechnen.
Der Rechner zum Berechnen von BAföG bekommst du von BAföG Digital. BAföG Digital wird herausgegeben vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
des Landes Sachsen-Anhalt (MW LSA). Hier kommst du direkt zur Berechnung:
https://www.bafoeg-digital.de/resources/bafoeg/calculator/flutter_app.html
Bekommt man für einen Bachelor BAföG?
Ja, du kannst für einen Bachelor-Studiengang BAföG erhalten! Wichtig ist, dass dein Studiengang staatlich anerkannt ist und du die allgemeinen BAföG-Voraussetzungen erfüllst.
Bekommt man BAföG für ein Fernstudium nur für 12 Monate bewilligt?
Insgesamt wird die BAföG Förderungshöchstdauer im Fernstudium auf maximal 12 Monate begrenzt, und zwar die letzten 12 Monate des Studiums. Eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer ist nur in Ausnahmefällen möglich, und es gibt die Möglichkeit der Studienabschlusshilfe, wenn die Bedingungen für eine längere Förderung nicht erfüllt werden kannst.
Bekommt man BAföG für einen Master? (z.B. bei 5 Semestern)
Selbstverständlich kannst du nach deinem Bachelorstudium auch für einen Masterstudiengang BAföG bekommen. § 7 Abs. 1a BAföG regelt, dass ein Master gefördert wird, wenn er auf einem Bachelor aufbaut und du außer dem Bachelor keinen anderen Studiengang abgeschlossen hast.
Ein direkter zeitlicher Zusammenhang zwischen deinem Bachelor und dem Master ist dabei nicht erforderlich.
Falls du nach deinem Bachelor mindestens drei Jahre gearbeitet hast, kannst du gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG sogar ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens gefördert werden.
Auch hier gilt: Die Förderungshöchstdauer ist im Fernstudium auf maximal 12 Monate begrenzt, und zwar die letzten 12 Monate des Studiums. Bei 5 Semestern, werden Semester 4 und 5 gefördert.
Bekommt man BAföG für ein Fernstudium zum Realschulabschluss?
Ja, du kannst BAföG für ein Fernstudium zum Realschulabschluss (Mittlerer Schulabschluss) erhalten! Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten musst:
Voraussetzungen für den BAföG-Antrag
- Aktive Teilnahme: Du musst mindestens sechs Monate aktiv am Kurs teilgenommen haben, bevor du den BAföG-Antrag stellst. Das zeigt, dass du das Studium ernsthaft verfolgst.
- Vollzeitbeschäftigung: Du musst in den letzten drei Monaten in Vollzeit gearbeitet haben und auch während der Förderphase weiterhin in Vollzeit arbeiten. Dabei ist es wichtig, das Regelpensum des Lehrgangs einzuhalten.
- Kursdauer: Dein Lehrgang muss innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden können. Grundlage für diese Berechnung ist dein Arbeitstempo der letzten sechs Monate.
Geförderte ILS-Fernlehrgänge
- Abitur
- Fachhochschulreife
- Mittlerer Schulabschluss
Wichtige Punkte
- Mindestens sechs Monate: Du musst bereits sechs Monate aktiv am Kurs teilnehmen, bevor du den BAföG-Antrag stellen kannst.
- Vollzeit-Arbeit: Du musst in den letzten drei Monaten vor dem Antrag und während der Förderung in Vollzeit arbeiten und das vorgegebene Pensum des Lehrgangs erfüllen.
- Abschluss in einem Jahr: Dein Lehrgang muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können, basierend auf deinem bisherigen Lerntempo.
Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du erfolgreich BAföG für dein Fernstudium zum Realschulabschluss beantragen und so finanzielle Unterstützung erhalten.
An welches Amt muss man sich für BAföG wenden & welche Fernunis kommen infrage?
Du musst dich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Am einfachsten ist es, wenn du einen elektronischen Antrag einreichst.
Fernuni Hagen
An der FernUniversität Hagen besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Studierende können Unterstützung in Form eines unverzinslichen Darlehens erhalten. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die jeweiligen Studentenwerke, insbesondere das Studierendenwerk Dortmund.
Um einen BAföG-Antrag zu stellen, müssen Studierende eine Bescheinigung nach § 9 BAföG aus ihrem virtuellen Studienplatz ausdrucken. Diese Bescheinigung nach § 48 BAföG wird vom Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät ausgestellt, wie z.B. dem Prüfungsamt Kultur- und Sozialwissenschaften oder dem Prüfungsamt Psychologie. Mehr Informationen gibt es auch hier.
ILS
Am ILS besteht die Möglichkeit, das Aufstiegs-BAföG zu beantragen, das speziell für Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Fachkaufmann gilt. Diese Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig sowie ohne Altersbeschränkung.
Sie deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ab und kann für bis zu drei Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Dabei besteht die Option, einen Zuschuss von 50% der Kosten sowie ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten, wobei die Darlehensschuld bei bestandener Prüfung um 50% reduziert werden kann.
Nachfolgend die wichtigsten Infos:
SGD
An der SGD können Teilnehmer*innen von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung das Aufstiegs-BAföG beantragen. Diese Förderung ist unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen und zielt darauf ab, Fortbildungen zu unterstützen, die zu einem höheren Berufsabschluss führen.
Die Förderung deckt bis zu 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ab, bestehend aus einem Zuschuss von 50% und einem optionalen zinsgünstigen Darlehen. Die angebotenen Lehrgänge müssen staatlich geprüft und zugelassen sein, um förderfähig zu sein. Interessierte können sich direkt bei SGD informieren und den Antrag stellen.
Nachfolgend die wichtigsten Infos:
IU (+ Aufstiegs BAföG) beantragen
An der IU Internationalen Hochschule (IU) kannst du BAföG beantragen, um dein Fernstudium zu finanzieren. Das BAföG ist eine staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die unabhängig von deinem Alter, Einkommen und Vermögen gewährt wird.
Der maximale monatliche Höchstsatz beträgt derzeit 934 €, wovon du nur 50% zurückzahlen musst, maximal jedoch 10.000 €. Für die Antragstellung richtest du dich an das Studierendenwerk Thüringen. Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen und ab dem fünften Semester Leistungsnachweise zu erbringen, um die Förderung aufrechtzuerhalten.
Hier gibt es weitere Informationen und mehr zum Antrag. Nachfolgend die wichtigsten Infos:
Schau dir auch gerne das folgende Video an:
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Fresenius
An der Hochschule Fresenius ist es möglich, BAföG zu beantragen, wenn du in Vollzeit studierst oder eine Ausbildung absolvierst und diese deine Haupttätigkeit ist. Die finanzielle Unterstützung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie dein Einkommen, Vermögen, Alter, vorherige Ausbildungen und Staatsangehörigkeit.
Ein Teil der Förderung muss nach dem Studienabschluss zurückgezahlt werden. Zuständig für BAföG-Anträge an der Hochschule Fresenius in Hessen ist das Studierendenwerk Frankfurt am Main, während das Studierendenwerk Heidelberg für die Hochschule Fresenius in Baden-Württemberg zuständig ist.
Nachfolgend die wichtigsten Infos:
Bekommt man auch BAföG für ein Fernstudium, wenn man sich im Ausland befindet?
Ja, du kannst auch BAföG für ein Fernstudium im Ausland erhalten, wenn du grundsätzlich förderberechtigt bist.
Die Förderung richtet sich nach dem Gastland und der Art des Aufenthalts. Innerhalb der EU und in der Schweiz kannst du für die gesamte Dauer deines Studiums an Berufsfachschulen, Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen BAföG bekommen.
Außerhalb der EU ist die Förderung bis zu einem Jahr möglich, bei besonderen Gründen sogar bis zu zweieinhalb Jahre, inklusive einjähriger Studiengänge. Auch bei Austauschprogrammen an Partnerhochschulen und Pflichtpraktika im Ausland, die mindestens zwölf Wochen dauern, erhältst du Unterstützung.
Für deinen Auslandsaufenthalt gibt es zusätzliche Zuschläge: Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für ein Jahr, Reisekosten von 250 Euro innerhalb Europas und 500 Euro außerhalb Europas für Hin- und Rückreise, sowie eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung.
Wichtig ist, dass du deinen Antrag auf Auslands-BAföG mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt stellst, um rechtzeitig Planungssicherheit zu haben. Höhere Förderungssätze im Ausland führen dazu, dass auch viele Schüler und Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland keine Förderung erhalten.
Mehr Informationen gibt es hier.
BAföG Fernstudium zurückzahlen
Ja, du musst BAföG für ein Fernstudium teilweise zurückzahlen, aber es gibt wichtige Unterschiede, je nachdem, ob du Schüler oder Studierender bist.
Schüler erhalten BAföG als Zuschuss und müssen nichts zurückzahlen. Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen, das zurückgezahlt werden muss.
Die Rückzahlungsbedingungen sind sozial gestaltet: Die monatliche Rate beträgt 130 Euro und wird vierteljährlich fällig. Du musst insgesamt nicht mehr als 10.010 Euro zurückzahlen.
Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Wenn du dich um die Tilgung bemühst, wird die Restschuld nach 20 Jahren erlassen. Verdienst du weniger als 1.605 Euro monatlich, kannst du die Rückzahlung pausieren. Bei früherer Tilgung wird dir ein Teil der Schulden erlassen.
Weitere Infos gibt es hier.
Ist BAföG für ein Fernstudium nach der Ausbildung möglich?
Ja, BAföG für ein Fernstudium ist nach deiner Ausbildung möglich, solange du die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen erfüllst. Dazu gehört unter anderem, dass du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und dich für ein weiterführendes Fernstudium entscheidest.
Wichtig ist, dass das Fernstudium auf deiner bisherigen Ausbildung aufbaut und die Förderung für dich sinnvoll ist. Beachte auch die Regelungen zur Förderungsdauer und die Bedingungen für BAföG-Darlehen, wenn du bereits während der Ausbildung Unterstützung erhalten hast.
Leistungsnachweis BAföG
Der Leistungsnachweis für BAföG während deines Studiums ist entscheidend, um weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten. Normalerweise wird dieser Nachweis im fünften Fachsemester eingereicht, um zu zeigen, dass du die erforderlichen Studienleistungen erbracht hast.
Aufgrund der verlängerten Regelstudienzeiten während der Corona-Zeit könnte sich diese Frist jedoch verlängern. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Fachbereiche automatisch die benötigten ECTS-Punkte an das BAföG-Amt melden – in solchen Fällen ist das Formblatt 5 notwendig.
Wenn du BAföG für ein Mehrfach-Bachelor oder Lehramtsstudium beantragst, musst du den Leistungsnachweis entsprechend für jedes Fach oder die Gesamtpunktzahl erbringen. Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt werden können, gibt es Optionen, die Förderung vorübergehend aufrechtzuerhalten, bis die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gibt es auch BAföG + Wohngeld beim Fernstudium?
Wohngeld wird als staatliche Unterstützung für Wohnraumkosten gewährt und kann bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden, wie z.B. der Gemeinde-, Kreis-, Stadt- oder Amtsverwaltung. Die Bewilligung erfolgt für ein Jahr, danach kann ein Folgeantrag gestellt werden.
Studierende haben üblicherweise keinen Anspruch auf Wohngeld, da das Studium durch BAföG gefördert wird, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Studierende oder Fernstudierende Wohngeld beantragen können:
- Wenn BAföG als reines Darlehen gewährt wird
- Wenn die Altersgrenze für staatliche Förderung überschritten ist
- Wenn die Förderhöchstdauer für das Studium überschritten wurde
- Wenn nur ein Haushaltsmitglied keinen BAföG-Anspruch hat (z.B. können Studierende Wohngeld für ihr Kind beantragen)
- Wenn sie als Haupt- oder Untermieter mit anderen nicht verwandten Studierenden in einer Wohngemeinschaft leben und keinen BAföG-Anspruch haben
Die Höhe des Wohngeldes wird durch das Wohngeldgesetz geregelt und berücksichtigt unter anderem das Einkommen des Antragstellers sowie die Höhe der Mietkosten.
Es gibt Einkommenshöchstgrenzen und ein Mindesteinkommen, das nachgewiesen werden muss, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben. Dieses Mindesteinkommen wird individuell berechnet und kann durch BAföG als Darlehen oder persönliche Ersparnisse erreicht werden.
Ist das Aufstiegs-BAföG für Master im Fernstudium geeignet? (beantragen / Antrag)
Ein Aufstiegs-BAföG ist nicht für Bachelor oder Master im Fernstudium geeignet. Es eignet sich für dich, wenn du einen Fernlehrgang mit Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen anstrebst.
Wenn ja, dann könnte das Aufstiegs-BAföG (früher bekannt als Meister-BAföG) für dich interessant sein. Hier erfährst du, wie du das Aufstiegs-BAföG beantragen kannst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.
Voraussetzungen
- Erststudium abgeschlossen: Wenn du einen Bachelor- oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss hast, kannst du das Aufstiegs-BAföG beantragen. Dies muss allerdings dein höchster Hochschulabschluss sein.
- Studiengang: Der Fernlehrgang muss staatlich anerkannte Weiterbildung oder einen vergleichbaren Abschluss zum Ziel haben.
- Alter: Für das Aufstiegs-BAföG gibt es keine Altersgrenze, was es auch für ältere Studierende attraktiv macht.
- Staatsangehörigkeit: Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als ausländischer Staatsangehöriger bestimmte Aufenthaltsstatus erfüllen. Hierzu zählt, dass du deinen ständigen Wohnsitz im Inland hast und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügst. Oder auch, wenn du dich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hast und erwerbstätig gewesen bist.
Antragstellung
- Formulare ausfüllen: Du musst verschiedene Formulare ausfüllen, darunter den Formblatt A für den Antrag und ggf. weitere Formulare für Einkommens- und Vermögensnachweise. Diese findest du hier.
- Unterlagen beifügen: Du benötigst Nachweise über deinen bisherigen Abschluss, deine Immatrikulation im Masterstudiengang und Einkommensnachweise. Weitere Unterlagen können sein: Kopie vom Pass als Ausländer, Nachweis zu Kostenerstattungen, Prüfungszeugnisse/Nachweise beifügen, ggf. Exmatrikulationsbescheinigung, BAföG-Bestätigung, Bestätigung Arbeitslosengeld, Bestätigung für Rehabilitationsleistungen, Bestätigung für Begabtenförderung, Rechnungskopien und ggf. Krankenversicherungsbescheinigung.
- Abgabe: Reiche deinen Antrag bei der zuständigen Förderstelle ein. Dies kann in deinem Bundesland unterschiedlich sein, oft sind es Amt für Ausbildungsförderung oder das Bildungsministerium. Es hängt davon ab, wo du bei Antragsstellung deinen Wohnsitz hast. Du kannst es auch hier online machen.
- Fristen beachten: Stelle sicher, dass du deinen Antrag rechtzeitig stellst, idealerweise vor Beginn des Studiengangs, um eine nahtlose Finanzierung zu gewährleisten.
Förderung
Höhe der Förderung: Die Förderung wird bis maximal 15.000 Euro genehmigt. Seit dem 01. August 2020 erhältst du 50 Prozent der Förderung als Zuschuss.
Durch das Aufstiegs-BAföG kannst du dein Masterstudium als Fernstudium finanzieren und dich voll und ganz auf deine Weiterbildung konzentrieren. Informiere dich gründlich und nutze diese Möglichkeit, um deinen beruflichen Aufstieg zu sichern!
Mehr dazu auch hier.
Fazit
Nachdem du den Artikel über das BAföG im Fernstudium gelesen hast, weißt du jetzt, dass du als Fernstudierende*r unter bestimmten Bedingungen ebenfalls BAföG beantragen kannst. Das BAföG steht nicht nur für Präsenzstudien, sondern auch für Fernstudiengänge zur Verfügung, solange du die Voraussetzungen erfüllst.
Es gibt verschiedene Höchstsätze, die dir helfen können, deine Kosten zu decken, und die Rückzahlung ist einkommensabhängig gestaltet. Der Artikel bietet dir eine umfassende Orientierung, wie du finanzielle Unterstützung durch BAföG für dein Fernstudium erhalten kannst.
Hast du Fragen? Stelle sie gerne in den Kommentaren.
Kommentare
Nadine 11. Juli 2024 um 15:36
Was für eine unglaublich ausführliche Übersicht. Vielen Dank.